Anwalt für Familienrecht in Delmenhorst – Kompetente rechtliche Begleitung in sensiblen Lebenslagen

Fa­mi­liä­re Kon­flik­te und Um­bruch­si­tua­tio­nen er­for­dern nicht nur mensch­li­ches Ein­füh­lungs­ver­mö­gen, son­dern auch ju­ris­ti­sche Ex­per­ti­se. Als er­fah­re­ne Kanz­lei in Del­men­horst ste­hen wir Ihnen im Fa­mi­li­en­recht mit fun­dier­ter Be­ra­tung und en­ga­gier­ter Ver­tre­tung zur Seite. Ob Schei­dung, Sor­ge­recht, Un­ter­halt oder Ehe­ver­trag – wir hel­fen Ihnen, trag­fä­hi­ge Lö­sun­gen zu fin­den und Ihre In­ter­es­sen nach­hal­tig zu si­chern.

 

Unsere Leistungen im Familienrecht – Umfassende rechtliche Unterstützung

 

Das Fa­mi­li­en­recht um­fasst eine Viel­zahl kom­ple­xer Le­bens­si­tua­tio­nen, bei denen wir Ihnen als er­fah­re­ne Rechts­an­wäl­te in Del­men­horst mit fun­dier­ter Fach­kennt­nis zur Seite ste­hen. Un­se­re Leis­tun­gen im Ein­zel­nen:

 

Scheidung und Trennungsfolgen

 

Eine Schei­dung ist nicht nur emo­tio­nal be­las­tend, son­dern auch recht­lich an­spruchs­voll. Wir be­ra­ten Sie um­fas­send zu den recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen einer Schei­dung, ins­be­son­de­re zum er­for­der­li­chen Tren­nungs­jahr, und be­glei­ten Sie durch das ge­sam­te Ver­fah­ren vor dem Fa­mi­li­en­ge­richt. Dabei klä­ren wir alle mit der Schei­dung ver­bun­de­nen Fol­ge­fra­gen, etwa zum nach­e­he­li­chen Un­ter­halt, zur Auf­tei­lung des Haus­rats, zum Ver­sor­gungs­aus­gleich und zur gü­ter­recht­li­chen Ver­mö­gens­auf­tei­lung. Wir ver­tre­ten Ihre In­ter­es­sen so­wohl bei ein­ver­nehm­li­chen Re­ge­lun­gen als auch in strei­ti­gen Ver­fah­ren.

 

Unterhaltsrecht

 

Un­ter­halts­an­sprü­che be­tref­fen so­wohl Ehe­part­ner als auch Kin­der. Wir prü­fen, ob und in wel­cher Höhe Un­ter­halt ge­zahlt wer­den muss oder ob ein An­spruch be­steht, die­sen zu er­hal­ten. Dabei be­rück­sich­ti­gen wir Ihre in­di­vi­du­el­le fi­nan­zi­el­le und fa­mi­liä­re Si­tua­ti­on. Wir be­ra­ten Sie zu Kin­des­un­ter­halt gemäß der Düs­sel­dor­fer Ta­bel­le, zum Tren­nungs- und Ehe­gat­ten­un­ter­halt sowie zu Son­der- und Mehr­be­dar­fen. Bei Be­darf set­zen wir Ihre An­sprü­che kon­se­quent durch oder weh­ren un­be­rech­tig­te For­de­run­gen ab – not­falls ge­richt­lich.

 

Sorge- und Umgangsrecht

 

Nach einer Tren­nung oder Schei­dung stel­len sich häu­fig Fra­gen zur el­ter­li­chen Sorge und zum Um­gang mit den ge­mein­sa­men Kin­dern. Wir un­ter­stüt­zen Sie dabei, ein­ver­nehm­li­che Re­ge­lun­gen im Sinne des Kin­des­wohls zu fin­den. Soll­te eine ge­richt­li­che Klä­rung not­wen­dig sein, ver­tre­ten wir Ihre In­ter­es­sen mit Nach­druck. Dabei geht es etwa um das Auf­ent­halts­be­stim­mungs­recht, das ge­mein­sa­me oder al­lei­ni­ge Sor­ge­recht, sowie um Re­ge­lun­gen zum re­gel­mä­ßi­gen Um­gangs­recht des nicht be­treu­en­den El­tern­teils. Auch bei der Aus­ar­bei­tung in­di­vi­du­el­ler Um­gangs­ver­ein­ba­run­gen ste­hen wir Ihnen be­ra­tend zur Seite.

 

Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen

 

Rechts­si­cher­heit in der Part­ner­schaft be­ginnt oft mit kla­ren ver­trag­li­chen Re­ge­lun­gen. Wir ge­stal­ten in­di­vi­du­el­le Ehe­ver­trä­ge, die etwa Re­ge­lun­gen zum Gü­ter­stand, zum Un­ter­halt und zur Ver­mö­gens­ver­tei­lung ent­hal­ten. Auch für Paare, die be­reits ver­hei­ra­tet sind, kann ein Ehe­ver­trag sinn­voll sein. Im Falle einer be­vor­ste­hen­den Tren­nung er­stel­len wir Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­run­gen, die lang­wie­ri­ge ge­richt­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen ver­mei­den hel­fen. Dabei ach­ten wir auf aus­ge­wo­ge­ne, recht­lich wirk­sa­me und zu­kunfts­ori­en­tier­te Lö­sun­gen.

 

Vermögensauseinandersetzung

 

Die Tren­nung ge­mein­sa­mer Ver­mö­gens­wer­te stellt viele Paare vor große Her­aus­for­de­run­gen. Wir be­ra­ten Sie fun­diert zur gü­ter­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung – ins­be­son­de­re im Zu­ge­winn­aus­gleich bei be­ste­hen­der Zu­ge­winn­ge­mein­schaft. Wir hel­fen bei der Be­wer­tung und ge­rech­ten Ver­tei­lung von Ver­mö­gens­wer­ten, Im­mo­bi­li­en, Un­ter­neh­mens­an­tei­len oder ge­mein­schaft­li­chen Kre­di­ten. Auch in kom­ple­xen wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­sen be­hal­ten wir für Sie den Über­blick und set­zen Ihre be­rech­tig­ten An­sprü­che mit ju­ris­ti­scher Prä­zi­si­on durch.

 

Häufige Fragen unserer Mandanten

 

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?

 

Die Dauer hängt vom Ein­zel­fall ab. In der Regel ist eine Schei­dung nach Ab­lauf des Tren­nungs­jah­res mög­lich und dau­ert bei Ein­ver­neh­men etwa drei bis sechs Mo­na­te.

 

Benötige ich für eine einvernehmliche Scheidung einen Anwalt?

 

Min­des­tens einer der Ehe­part­ner muss an­walt­lich ver­tre­ten sein. Wir ste­hen Ihnen auch bei ein­ver­nehm­li­chen Lö­sun­gen mit kom­pe­ten­ter Be­ra­tung zur Seite.

 

Was kostet ein Familienrechtsverfahren?

 

Die Kos­ten rich­ten sich nach dem Ver­fah­rens­wert, der sich aus Ein­kom­men, Ver­mö­gen und dem Um­fang des Streit­ge­gen­stands er­gibt. Gern in­for­mie­ren wir Sie trans­pa­rent über die vor­aus­sicht­li­chen Kos­ten.

 

Kann ich Verfahrenskostenhilfe beantragen?

 

Ja, wenn Sie über ge­rin­ge fi­nan­zi­el­le Mit­tel ver­fü­gen, prü­fen wir gern, ob die Vor­aus­set­zun­gen für Ver­fah­rens­kos­ten­hil­fe vor­lie­gen.

 

Vertrauen Sie auf Erfahrung und Fachkompetenz

 

Un­se­re Kanz­lei in Del­men­horst steht seit vie­len Jah­ren für fun­dier­te recht­li­che Be­ra­tung und in­di­vi­du­el­le Lö­sun­gen im Fa­mi­li­en­recht. Mit einem hohen Maß an En­ga­ge­ment set­zen wir uns für Ihre In­ter­es­sen ein – mensch­lich ver­ständ­nis­voll und ju­ris­tisch prä­zi­se.

 

Ver­ein­ba­ren Sie gern einen Ter­min für ein per­sön­li­ches Be­ra­tungs­ge­spräch. Wir neh­men uns Zeit für Ihr An­lie­gen.

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