Erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht in Delmenhorst
Gerade bei Auseinandersetzungen mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist neben dem Fachwissen auch jahrzehntelange Erfahrung unverzichtbar. Deshalb ist die Rechtsanwaltskanzlei "Ripken • Kreft • Lamot Rechtsanwälte und Notare" in Delmenhorst die erste Wahl - auch beim Thema Arbeitsrecht.
Bereits im Sommer 1978 wurde unsere Kanzlei von den Rechtsanwälten und Notaren Horst Staffen und Werner Ripken gegründet. Seitdem wurde sie mehrmals erweitert und ausgebaut, um alle hilfesuchenden Mandanten bestmöglich betreuen zu können. Auch die einzelnen Schwerpunkte der Kanzlei wurden im Laufe der Jahrzehnte immer wieder aufgestockt. Heute gehören neben dem Arbeitsrecht auch das Vertrags-, Erb- und Mietrecht sowie das Familien-, Verkehrs- und Baurecht zu den Haupttätigkeitsfeldern.
Das Arbeitsrecht nimmt aber bis heute einen großen Teil der Arbeit in der Kanzlei ein. Das liegt insbesondere an den veränderten Bedingungen, denen die gesamte Arbeitswelt in den letzten Jahren unterworfen war. Oft bezieht sich die Hilfe des Anwalts für Arbeitsrecht auf die Themen Kündigung, Abfindung, Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung. Auch Mindestlohn und Tarifverträge sind immer wieder Streitpunkte - auf beiden Seiten. Im Zusammenhang mit der EU (Auslandsarbeit) beraten und vertreten die Experten ihre bunt gemischte Mandantschaft ebenfalls.
Nach einer fachlichen Beratung zum Sachverhalt bewerten wir als Anwälte für Arbeitsrecht die Sachlage, um die möglichen Erfolgsaussichten für die Mandantschaft realistisch einschätzen zu können. Das geschieht sehr gewissenhaft, weil die Rechtsanwaltskanzlei "Ripken & Kreft" in Delmenhorst auch eine Fürsorgepflicht für die hilfesuchenden Mandanten hat. Während der Klagevorbereitung, dem Einigungsverfahren oder dem Prozess besteht ein sehr enger und vertrauensvoller Kontakt zwischen Kanzlei und Mandant. Dadurch entsteht eine wesentliche Grundlage für eine juristische Auseinandersetzung: Vertrauen. Und falls gewünscht sind die Mitarbeiter der Kanzlei auch bei der Einlegung von Rechtsmitteln und der Vertretung während der Revision immer an der Seite ihrer gewerblichen und privaten Mandanten. Die Anwälte der Kanzlei sind übrigens bereits seit 2000 bei allen deutschen Landgerichten und seit 2002 auch bei allen deutschen Oberlandesgerichten zugelassen.
Natürlich hat sich die Kanzlei im Laufe der Jahre auch immer wieder personell verjüngt. Rechtsanwalt und Notar Niclas Kreft ist seit Mitte 2000 in unserer Kanzlei tätig, Rechtsanwalt Arne Lamot stieß im Jahr 2015 dazu. Noch heute ist Rechtsanwalt a.D. und Notar a.D. Werner Ripken beratend für die Kanzlei tätig.